Die Tennissaison darf laut Vizekanzler Kogler unter gewissen Auflagen am 01. Mai starten.
Soweit jetzt bekannt ist, darf dabei keinesfalls das Clubhaus, die Kabinen oder andere Räume betreten werden.
Die genauen Vorgaben werden noch ausgearbeitet.
Die Tennissaison darf laut Vizekanzler Kogler unter gewissen Auflagen am 01. Mai starten.
Soweit jetzt bekannt ist, darf dabei keinesfalls das Clubhaus, die Kabinen oder andere Räume betreten werden.
Die genauen Vorgaben werden noch ausgearbeitet.